Familienrecht
Änderung einer gerichtlich gebilligten Umgangsregelung30.03.2021

OLG Hamburg, Beschluss vom 25.09.2020 - 12 WF 106/20

Oberlandesgericht Hamm: Urteil vom 19.02.2018 – I-3 U 66/1616.07.2018

Der Anspruch auf Herausgabe von Behandlungsunterlagen gibt kein Recht auf Einsicht in eine Kartei mit Samenspendern. Ein Arzt ist grundsätzlich nicht verpflichtet, einem Patienten gegenüber die Richtigkeit und Vollständigkeit überreichter Behandlungsunterlagen an Eides statt zu versichern. Trägt eine mit "falschem" Sperma, weil nicht vom richtigen Samenspender stammend, durchgeführte heterologe Insemination zu einer körperlich-psychischen Belastung der Mutter bei, kann der Mutter ein Schmerzensgeldanspruch gegen den für die Insemination verantwortlichen Arzt zustehen. Zum Anspruch eines Kindes, von dem für die Insemination verantwortlichen Arzt Auskunft über die Identität seines Vaters zu erhalten.

AG Bad Hersfeld, 01.12.2017 - 63 F 621/17 SO16.07.2018

Wird die Schulpflicht nachhaltig verletzt, ohne dass die Eltern hierzu gewillt oder in der Lage sind, dem wirksam zu begegnen, liegt ein Fall der Gefährdung des Kindeswohls nach § 1666 Abs. 1 BGB vor.

Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 10.04.2018 - 10 UF 49/1716.07.2018
Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, Beschluss vom 04. Juli 2018 – VerfGH 61/18 16.07.2018

Keine Verletzung des väterlichen Elternrechts durch Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf die im europäischen Ausland lebende Mutter

BGH, Beschluss vom 29. November 2017 – XII ZB 459/1624.02.2018

Eine Mann-zu-Frau-Transsexuelle, mit deren konserviertem Spendersamen ein Kind gezeugt wurde, das nach rechtskräftiger Entscheidung über die Änderung der Geschlechtszugehörigkeit geboren worden ist, kann abstammungsrechtlich nur die Vater- und nicht die Mutterstellung erlangen.

Eine von ihr gleichwohl erklärte Mutterschaftsanerkennung ist unwirksam.

OLG Hamm, Beschluss vom 25. Juli 2017 – II-6 WF 179/1716.11.2017

Leitsatz

Die Festsetzung von Ordnungsmitteln gegen den umgangsunwilligen Elternteil scheitert in der Regel daran, dass der so erzwungene Umgang regelmäßig nicht dem Kindeswohl dient und deshalb der mit der Festsetzung bewirkte Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des umgangsunwilligen Elternteils nicht gerechtfertigt ist.

KG Berlin, Beschluss vom 28. Juni 2017 – 13 UF 75/1616.11.2017

Leitsatz

1. Zur Verwirkung von rückständigem Kindesunterhalt aufgrund nicht zeitnaher Durchsetzung des titulierten Unterhaltsanspruchs.

2. Auch bei einem titulierten Unterhaltsrückstand ist das Zeitmoment der Verwirkung grundsätzlich nach einem Jahr der Untätigkeit erfüllt.

3. Das Umstandsmoment der Verwirkung kann darin gesehen werden, dass der Titelgläubiger, der unter Hinweis auf eine deutlich gebesserte wirtschaftliche Klage des Titelschuldners Vollstreckungsmaßnahmen androht, diese aber doch unterlässt, obwohl er davon ausgehen musste, dass eine Zwangsvollstreckung erfolgversprechend sein wird. Das Umstandsmoment kann weiter gegeben sein, wenn der Titelgläubiger sich über einen längeren Zeitraum hinweg widerspruchslos mit der Zahlung eines hinter dem titulierten Betrag deutlich zurückbleibenden Teilbetrag zufrieden gibt.

4. Das Umstandsmoment ist nicht gegeben, wenn die vom Titelgläubiger angedrohte Zwangsvollstreckung unterbleibt, weil sie erkennbar aussichtslos ist.

KG Berlin, Beschluss vom 23. Juni 2017 – 13 WF 96/17 01.09.2017

Leitsatz

     1. Eine gerichtlich gebilligte Umgangsregelung ist auch dann vollstreckungsfähig, wenn dort zwar der exakte Zeitraum, in dem der geregelte (Ferien-) Umgang stattfinden soll, niedergelegt ist, aber nicht der Ort, an dem der Ferienumgang stattfinden soll.

     2. Der Ort, an dem der Umgang stattfinden soll, wird bis zur Grenze der Kindeswohlverträglichkeit vom Umgangsberechtigten bestimmt. Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn es um die Wahl des Ortes für den Ferienumgang geht.

     3. Ein Verstoß gegen eine gerichtlich gebilligte Umgangsvereinbarung liegt auch dann vor, wenn der umgangsverpflichtete Elternteil nicht unmittelbar durch eine eigene Handlung vereitelt, dass der vereinbarte Ferienumgang nicht fristgerecht stattfinden kann, sondern er sich an eine Polizeibehörde wendet und diese auffordert, die vorgesehene Abreise des Kindes an den im Ausland gelegenen Urlaubsort zu verhindern; das Handeln der Polizeibehörde ist dem Elternteil in diesem Fall zuzurechnen.

KG Berlin, Beschluss vom 23. Juni 2017 – 13 WF 96/17

OLG Köln, Beschluss vom 08. November 2016 – 26 UF 107/1601.09.2017

Ein Unterhaltsgläubiger verwirkt einen rechtskräftig ausgeurteilten Unterhaltsanspruch nicht allein dadurch, dass er über einen Zeitraum von sieben Jahren keinen Vollstreckungsversuch unternimmt.

Ein bloßes Nichtstun ist für die Verwirkung eines titulierten Unterhaltsrückstands nicht ausreichend, da für die Verwirkung auf dem Verhalten des Berechtigten beruhende Umstände vorausgesetzt werden, die das Vertrauen des Verpflichteten in die Nichtgeltendmachung des Anspruchs durch den Berechtigten rechtfertigen.

OLG Köln, Beschluss vom 08. November 2016 – 26 UF 107/16